Heilklimatischer Kurort
Der Begriff „heilklimatischer Kurort“ fällt unter die Begriffsbestimmung der Heilbäder. Werbung für Heilbäder ist erlaubt und darf auch angeben, welche Krankheiten und Leiden dort behandelt werden.
Der Begriff „heilklimatischer Kurort“ fällt unter die Begriffsbestimmung der Heilbäder. Werbung für Heilbäder ist erlaubt und darf auch angeben, welche Krankheiten und Leiden dort behandelt werden.