Heilpraktiker
Heilpraktiker gehören den freien Berufen an und unterliegen u.a. hinsichtlich der Erlaubnis der Berufsausübung dem Heilpraktikergesetz. Wettbewerbsrechtlich unterliegen sie keinen berufsständischen Werbeverboten, sondern nur den üblichen Beschränkungen, insbesondere dem Irreführungsverbot.