Hemmung

Vor der Schuldrechtsmodernisierungsreform fiel die Hemmung unter den mehrdeutigen Begriff der „Unterbrechung“. Heute wirkt die Hemmung gemäß § 209 BGB auf die Verjährung, in der Weise, dass die Verjährungsfrist nicht in den gehemmten Zeitraum eingerechnet wird.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation