Herstellerunternehmen
Unternehmen (Hersteller = pharmazeutische Unternehmer) im Sinne des § 13 HWG sind alle natürlichen juristischen Personen, die selbst als Werbetreibende im Verkehr für Arznei- und Heilmittel teilnehmen und eigenständig Werbung mit dem Ziel eines gewinnbringenden Heilmittelabsatzes betreiben. Hersteller können mehrere Personen sein, da ein Hersteller nicht nur das Produkt anfertigt, zubereitet, be- und verarbeitet, sondern auch umfüllt, abfüllt, abpackt und kennzeichnet.