Herstellerverwarnung
Ein Hersteller kann neben einem Abnehmer, wenn er Ausschließlichkeitsrechte verletzt, als Adressat einer Schutzrechtsverwarnung ernsthaft und endgültig aufgefordert werden die Produktion oder den Vertrieb eines Produkts, die Verfahrensanwendung oder die Benutzung eines Kennzeichens zu unterlassen. Hierbei muss der Hersteller mit ernsthaften Konsequenzen für seinen Betrieb rechnen.