Hilfsantrag
Will der Kläger eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage herbeiführen, sollte er im Falle einer Zweifelsäußerung des Gerichts hinsichtlich der erfolgsversprechenden Verallgemeinerung neben einem Hauptantrag zusätzlich (vorsorglich) einen oder mehrere Hilfsanträge, die Konkretisierungen bis hin zur konkreten Verletzungsform enthalten, stellen. Diese (unechten) Hilfsanträge sind sodann im Hauptantrag als minus enthalten und bilden keinen anderen Streitgegenstand. Ein echter Hilfsantrag liegt hingegen vor, wenn vom Kläger kein minus, sondern beispielsweise eine andere Verletzungsform, die in der gleichen Verletzungshandlung liegt, also ein aliud verfolgt wird.