Hilfsantrag

Will der Kläger eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage herbeiführen, sollte er im Falle einer Zweifelsäußerung des Gerichts hinsichtlich der erfolgsversprechenden Verallgemeinerung neben einem Hauptantrag zusätzlich (vorsorglich) einen oder mehrere Hilfsanträge, die Konkretisierungen bis hin zur konkreten Verletzungsform enthalten, stellen. Diese (unechten) Hilfsanträge sind sodann im Hauptantrag als minus enthalten und bilden keinen anderen Streitgegenstand. Ein echter Hilfsantrag liegt hingegen vor, wenn vom Kläger kein minus, sondern beispielsweise eine andere Verletzungsform, die in der gleichen Verletzungshandlung liegt, also ein aliud verfolgt wird.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation