Hörmarken
Die Unterscheidungskraft von Hörmarken ist für deren Schutzfähigkeit ebenso entscheidend wie bei anderen Markenarten. Da es zu dieser Thematik bisher keine Rechtssprechung gibt, muss abgegrenzt werden, welche Grundsätze anderer Markenarten heranziehbar wären. So können gesprochene Texte schutzfähig sein, wenn sie mit gleichem Text als Wortmarke schutzfähig wären. Bei Geräuschen ist hingegen auf die Originalität an.