Imagewerbung
Die Darstellung der Leistungen eines Unternehmens in Form einer Imagewerbung gilt nicht als Werbung im Sinne des HWG. Die Grenze wird jedoch dann überschritten, wenn außerhalb der Fachkreise in der Imagewerbung ein verschreibungspflichtiges Medikament gezeigt und beworben wird. Dies gilt nur dann, wenn dies als Werbung wahrgenommen wird.