Importvermerk

Ein Importvermerk kann bei Eintragung einer Marke im Warenverzeichnis mit eingetragen werden und besagt dann, dass die Marke nur für Waren oder Dienstleistungen aus einem oder mehreren bestimmten Ländern verwendet wird. Diese Eintragung hat aber keine tatsächlich das Warenverzeichnis beschränkende, sondern eher deklaratorische Wirkung, da eine Verwendung einer mit einem Importvermerk eingetragenen Ware nur im Inland trotzdem als rechtserhaltende Benutzung anzuerkennen ist.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation