Industrie- und Handelskam
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und vertreten gemäß § 1 des IHK-Gesetzes das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes, wirken auf die Förderung der gewerblichen Wirtschaft hin und wägen dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe ab, um sie ausgleichend zu berücksichtigen.