Inklusivwerbung
Eine Werbung mit einem Inklusivhinweis (z.B. „im Preis enthalten“, „ohne jeden Preisaufschlag“, „keine Bearbeitungsgebühr“ oder „Lieferung frei Haus“) deutet darauf hin, dass keine weiteren Kosten anfallen. Vom Verkehr wird hierbei keine Gratisgabe erwartet. Irreführende Werbung kann trotzdem vorliegen, wenn beispielsweise die Gegebenheiten besonders hervorgehoben werden, obwohl sie handelsüblich und selbstverständlich sind.