Investmentgesetz
Das Investmentgesetz hat das Auslandsinvestmentgesetz zum 01. Januar 2004 abgelöst. Es hat die Fortentwicklung Deutschlands als Investmentstandort zum Ziel und stellt unter anderem Ermächtigungsgrundlagen zum schnellen Erlass von Rechtsverordnungen bereit, die auf sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde gestärkt.