Irreführungs- und Preisverschleierungspotential

Im Falle von sog. Kopplungsgeschäften als Absatzstrategie im Wettbewerb der Vergünstigungen wird einerseits versucht den Kundenstamm zu erweitern, andererseits wird durch die strategisch bedingte Uneinheitlichkeit des Angebots das Irreführungs- und Preisverschleierungspotential gefördert, der den Preisvergleich zugleich erschwert. Aus diesen Gründen wird hier eine Missbrauchskontrolle durchgeführt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation