Irreführungs- und Preisverschleierungspotential
Im Falle von sog. Kopplungsgeschäften als Absatzstrategie im Wettbewerb der Vergünstigungen wird einerseits versucht den Kundenstamm zu erweitern, andererseits wird durch die strategisch bedingte Uneinheitlichkeit des Angebots das Irreführungs- und Preisverschleierungspotential gefördert, der den Preisvergleich zugleich erschwert. Aus diesen Gründen wird hier eine Missbrauchskontrolle durchgeführt.