Jahresurlaub
Der Jahresurlaub ist der Anspruch eines jeden Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub in jedem Kalenderjahr, § 1 Bundesurlaubsgesetz. Er beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Kann der Urlaub unter bestimmten Umständen nicht gewährt werden, so ist er abzugelten. Siehe weiterführend „Urlaubsentgelt“, „Entgeltfortzahlung“.