Jahresurlaub

Der Jahresurlaub ist der Anspruch eines jeden Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub in jedem Kalenderjahr, § 1 Bundesurlaubsgesetz. Er beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Kann der Urlaub unter bestimmten Umständen nicht gewährt werden, so ist er abzugelten. Siehe weiterführend „Urlaubsentgelt“, „Entgeltfortzahlung“.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation