Jugendschutz
Die Aufgabe des Lauterkeitsrechts ist nicht ein umfassender Jugendschutz, dieser ergebe sich vielmehr aus anderen Regelungen und Selbstbindungen der Wirtschaft und Medienanstalten. Allerdings werden insbesondere bei der Fernsehwerbung hohe Anforderungen an den Jugendschutz gestellt, sie darf nicht zu körperlichen oder seelischen Schäden führen (beispielsweise Tabak und Alkohol).