Juristische Personen
Eine juristische Person (z.B. Verein als Grundtypus, Kapitalgesellschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts) ist keine private Person. Sie kann Träger von Rechten und Pflichten sein, sowie vor Gericht klagen und verklagt werden, d.h. sie ist aufgrund der gesetzlichen Verleihung rechtsfähig und ein selbstständiges Rechtssubjekt. Juristische Personen stellen Personenvereinigungen oder Vermögensmassen dar und werden durch ihre Organe vertreten.