Kampfpreise
Kampfpreise stellen eine gezielte nicht leistungsgerechte Preisunterbietung dar. Ihr Zweck ist es, den Wettbewerber zu verdrängen und zu vernichten, mithin ist diese gezielte Handlung unbillig. Die akzeptable Grenze der Preisbildung ist anhand der Kalkulation nach kaufmännischen Grundsätzen zu ziehen.