Kennzeichenstreitsachen
Verfahren in Kennzeichenstreitsachen sind in § 140 MarkenG niedergelegt. Darunter versteht man alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der im Markengesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird.
Verfahren in Kennzeichenstreitsachen sind in § 140 MarkenG niedergelegt. Darunter versteht man alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der im Markengesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird.