Kennzeichnung
Die arzneimittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften sind ein Mindestmaß, das einzuhalten ist, wenn der arzneimittelrechtliche Tatbestand erfüllt ist, gleichgültig, ob dieser Tatbestand zugleich ein Werbungstatbestand ist. Kennzeichnungsvorschriften beziehen sich auf Behältnis und Umhüllung, Packungsbeilage und Fachinformation.