Kennzeichnungsgebot

Wird in einem redaktionellem Inhalt ohne abgrenzende Anordnung oder Gestaltung entgeltliche Werbung zugefügt, so ist diese mit der Bezeichnung „Anzeige“ kenntlich zu machen (sog. Kennzeichnungsgebot“). Dies soll die Verschleierung einer Schleichwerbung verhindern und die Wahrung der Objektivität und Neutralität der Berichtserstattung bezwecken.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation