Klagebegründung

Die Klagebegründung dient zunächst der Zulassung und der Auslegung des Klageantrags. In ihr ist der Lebenssachverhalt zu schildern, um insbesondere die konkrete Verletzungshandlung durch Tatsachenschilderung darzulegen. Dieser ist bestenfalls klar wie irgend möglich zu formulieren, um Auslegungsfehler zu vermeiden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation