Kleine Generalklausel

§ 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 UWG werden als eine begrenzte „kleine“ Generalklausel angesehen. Diese Normen beziehen sich sachlich auf das Irreführungs- und Belästigungsverbot.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation