Kneippheilbad (siehe auch Heilbad)
Kneippheilbäder und Seeheilbäder werden von der Begriffsdefinition der Heilbäder umfasst. Werbung für Heilbäder ist erlaubt und darf auch angeben, welche Krankheiten und Leiden dort behandelt werden.
Kneippheilbäder und Seeheilbäder werden von der Begriffsdefinition der Heilbäder umfasst. Werbung für Heilbäder ist erlaubt und darf auch angeben, welche Krankheiten und Leiden dort behandelt werden.