kontingentgleiche Wirkung

In den Mitgliedstaaten bestanden unterschiedliche Regelungen zur Arzneimittelwerbung, so dass sich im Falle grenzüber-schreitender Werbung, die vom niedrigeren Standard ausgeht, stets das Problem der kontingentgleichen Wirkung gestellt hätte. Dieses Problem wird durch Rechtsharmonisierung auf einen Mindeststandard wenn nicht beseitigt, so gemindert.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation