Konventionalnormen
Unter Konventionalnormen versteht man Verhaltensanforderungen, u.a. Ge- und Verbote, die zwar nicht auf einer Rechtsgrundlage gründen, sondern sozialer Legitimation und Sanktion unterfallen und von einer Mehrheit befolgt werden. Sie sind von den sittlichen Normen abzugrenzen.