Konventionalnormen

Unter Konventionalnormen versteht man Verhaltensanforderungen, u.a. Ge- und Verbote, die zwar nicht auf einer Rechtsgrundlage gründen, sondern sozialer Legitimation und Sanktion unterfallen und von einer Mehrheit befolgt werden. Sie sind von den sittlichen Normen abzugrenzen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation