Konzerninterne Maßnahmen

Während betriebsinterne Vorgänge regelmäßig nicht marktbezogen und keine Wettbewerbshandlungen darstellen, können je nach Adressatengröße bei einem Konzern die Maßnahmen sehr wohl eine Außenwirkung entfalten und mithin eine Wettbewerbshandlung begründen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation