Koppelungsangebot
Enthält ein an den Verbraucher adressiertes Angebot ein (nahezu) unentgeltliches Produkt oder eine andere Leistung und wird dieses erst im Zuge eines Produktmarketings durch eine Kopplung mehrerer Rechtsgeschäfte zu einem Gesamtangebot (sozusagen als Zuschuss) möglich, so werden solche Angebote „Koppelungsangebote“ genannt. Sie bergen Vorteile, aber auch mögliche Nachteile für den Verbraucher. Unter Umständen können sie unlauter sein.