Koppelungsangebot

Enthält ein an den Verbraucher adressiertes Angebot ein (nahezu) unentgeltliches Produkt oder eine andere Leistung und wird dieses erst im Zuge eines Produktmarketings durch eine Kopplung mehrerer Rechtsgeschäfte zu einem Gesamtangebot (sozusagen als Zuschuss) möglich, so werden solche Angebote „Koppelungsangebote“ genannt. Sie bergen Vorteile, aber auch mögliche Nachteile für den Verbraucher. Unter Umständen können sie unlauter sein.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation