Kosmetika

Überwiegt bei einem Mittel der Pflege-, Reinigungs- oder Dekorationszweck oder ist er dem Heilzweck gleich, ist das Mittel kosmetisches Mittel; überwiegt der Heilzweck, ist es Arzneimittel und somit zulassungs- und kennzeichnungspflichtig. Kosmetische Mittel können in den sachlichen Anwendungsbereich des HWG fallen, jedoch nur bei bestimmter Werbeaussage, also wenn ein instrumenteller Anwendungsbereich gegeben ist. Beispiele für kosmetische Mittel: Zahnpasta, Deodorant.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation