Kosten
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens ergeben sich aus § 71 MarkenG, die des DPMA-Verfahrens aus § 63 MarkenG. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens sind in § 90 iVm § 85 MarkenG niedergelegt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens ergeben sich aus § 71 MarkenG, die des DPMA-Verfahrens aus § 63 MarkenG. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens sind in § 90 iVm § 85 MarkenG niedergelegt.