Kostenfestsetzung

Die Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren und Rechtsbeschwerdeverfahren richtet sich gemäß §§ 71 Abs. 5, 90 Abs. 4 MarkenG nach den einschlägigen Vorschriften der ZPO. Sie wird auf Antrag des erstattungsberechtigten Beteiligten in einem gesonderten Verfahren vorgenommen, wenn die zugrunde liegende Kostenauferlegungsentscheidung formelle Rechtskraft erlangt hat.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation