Kostengrundentscheidung

Die Erstattung der Kosten, die mit einer Schutzschrift verbunden sind, setzt eine Kostengrundentscheidung voraus. In Frage kommt sodann eine Entscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO oder ein Beschluss nach § 269 Abs. 3 ZPO als eine Kostengrundentscheidung.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation