Krankengeschichte, Werbung mit

Werbung mit Krankengeschichten ist verboten, weil beim Laienpublikum Fehlvorstellungen entstehen können. Aufgrund der wissenschaftlichen und fachlichen Sprache hat die Werbung einen besonderen Werbeeffekt. Krankengeschichten sind geeignet, den angesprochenen Zuschauer dazu zu verleiten, die geschilderten Symptome bei sich selbst zu erkennen und das umworbene Mittel oder Verfahren in der Hoffnung auszu-probieren, dass es beim Zuschauer selbst genauso wirkt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation