Krankenpfleger
Der Beruf des Krankenpflegers zählt zu den Heilhilfsberufen. Diese dürfen nicht beworben werden. Der Beruf zählt zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Krankenpfleger leisten einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.
Der Beruf des Krankenpflegers zählt zu den Heilhilfsberufen. Diese dürfen nicht beworben werden. Der Beruf zählt zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Krankenpfleger leisten einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.