Krankheiten, Werbung auf Bezugnahme bestimmter
Das Gesetz verbietet die Werbung unter Bezugnahme von besonders schwerwiegend erscheinenden und häufig auftretenden Krankheiten. Damit soll verhindert werden, dass Betroffene versuchen sich selbst zu behandeln. Die Behandlung soll nur der Ärzteschaft vorbehalten bleiben.