Kündigung, ordentliche durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann seine Kündigung (vgl. „Kündigung des Arbeitsverhältnisses“) ohne Grundangabe erklären (zu den Ausnahmen siehe „Kündigungsschutz, allgemeiner“). Er muss dabei allerdings die Ordentlichkeit der Kündigung durch die Kündigungsfrist wahren (andernfalls siehe die Möglichkeit der „Kündigung, außerordentliche“).

Die Frist beträgt grundsätzlich vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats. Von diesen Fristen kann unter weiteren Voraussetzungen vertraglich abgewichen werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation