Kündigung, ordentliche durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer kann seine Kündigung (vgl. „Kündigung des Arbeitsverhältnisses“) grundsätzlich ohne Grundangabe erklären. Er muss dabei allerdings die Ordentlichkeit der Kündigung durch die Kündigungsfrist wahren (andernfalls siehe die Möglichkeit der „Kündigung, außerordentliche“).

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation