Kündigung
Für Lizenzverträge gilt Vertragsfreiheit, vor Ablauf der vertraglich vorgesehenen Frist kann also auch eine Kündigung möglich sein, wenn dies von den Parteien so vereinbart wurde oder wenn sich durch Auslegung ergibt, dass eine ordentliche Kündigung z.B. aufgrund unbestimmter Vertragslaufzeit möglich sein sollte.