Kündigungsschutz, allgemeiner
Der allgemeine Kündigungsschutz setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis zum Kündigungszeitpunkt im Betrieb oder Unternehmen des Arbeitgebers ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat und in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind.