Kundenzeitschrift

Verboten ist Werbung die, getarnt als redaktioneller Beitrag populärwissenschaftlicher Art, in Kundenzeitschriften veröffentlicht wurde. Kundenzeitschriften wie die „Apotheken-Umschau“ sind heilmittelwerberechtlich irrelevant. Die Herstellkosten müssen geringwertig sein. Die Zeitschriften dürfen keinen Produktbezug aufweisen und das Verteilen darf nicht vom Kauf eines Heilmittels abhängen. In den Zeitschriften muss der werbende und der redaktionelle Teil getrennt werden und Fremd- bzw. Fachsprache soll vermieden werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation