Kundenzeitschrift
Verboten ist Werbung die, getarnt als redaktioneller Beitrag populärwissenschaftlicher Art, in Kundenzeitschriften veröffentlicht wurde. Kundenzeitschriften wie die „Apotheken-Umschau“ sind heilmittelwerberechtlich irrelevant. Die Herstellkosten müssen geringwertig sein. Die Zeitschriften dürfen keinen Produktbezug aufweisen und das Verteilen darf nicht vom Kauf eines Heilmittels abhängen. In den Zeitschriften muss der werbende und der redaktionelle Teil getrennt werden und Fremd- bzw. Fachsprache soll vermieden werden.