Kunstfreiheit
Die Kunstfreiheit ist grundrechtlich geschützt, Art. 5 Abs. 3 GG. Stellt die Werbung einen künstlerischen Ausdruck dar, so kann auch sie, samt ihrer kommunikativen Vermittlung diesen Schutz genießen.
Die Kunstfreiheit ist grundrechtlich geschützt, Art. 5 Abs. 3 GG. Stellt die Werbung einen künstlerischen Ausdruck dar, so kann auch sie, samt ihrer kommunikativen Vermittlung diesen Schutz genießen.