Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung (LMKV)

Lebensmittel, die in Fertigpackungen dem Verbraucher angeboten werden, mit einer kleinen Ausnahme unterliegen der Kennzeichnungspflicht gemäß der LMKV (Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung). Es sind sodann u.a. die Verkehrsbezeichnung, Name, sowie Anschrift mit Firma des Herstellers, das Verzeichnis der Zutaten und deren Menge, das Mindesthaltbarkeitsdatum, der Alkoholgehalt, usw. anzugeben.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation