Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung (LMKV)
Lebensmittel, die in Fertigpackungen dem Verbraucher angeboten werden, mit einer kleinen Ausnahme unterliegen der Kennzeichnungspflicht gemäß der LMKV (Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung). Es sind sodann u.a. die Verkehrsbezeichnung, Name, sowie Anschrift mit Firma des Herstellers, das Verzeichnis der Zutaten und deren Menge, das Mindesthaltbarkeitsdatum, der Alkoholgehalt, usw. anzugeben.