Leiden, Werbung unter Bezugnahme auf bestimmte

Leiden sind lang dauernde Krankheiten, außerdem nicht heilbare Störungen. Eine Werbung darf sich nicht auf die Leiden beziehen, die in Anhang A zu § 12 HWG aufgeführt sind.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation