Leistungsstörungsrecht

Das Leistungsstörungsrecht, das dem Schutz des einzelnen dient, kann unabhängig neben dem Wettbewerbsrecht angewendet werden. Es sind aber auch Überschneidungen und Inbezugnahmen der beiden Rechtsbereiche möglich.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation