Lesbarkeit
Auf Arzneimittel müssen die Pflichtangaben lesbar aufgedruckt werden z.B. auf Flaschen mit Heilwasser muss die Flasche der Vermerk: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Etikett und fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker“. Eine zusätzliche Packungsbeilage ist nicht erforderlich.