Löschungsklage wegen Verfalls

Bei der Löschungsklage wegen Verfalls, die gemäß § 53 MarkenG neben einem Antrag auf Löschung erhoben werden kann, handelt es sich um eine Popularklage, sie kann also von jedermann unabhängig von dessen Betroffenheit erhoben werden. Verfall einer Marke liegt vor, wenn einer der Tatbestände des § 49 MarkenG erfüllt ist. Diese sind Nichtbenutzung, Entwicklung zur gebräuchlichen Bezeichnung, Täuschungseignung und Verlust der Inhabervoraussetzungen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation