Löschungsklage

Im Gegensatz zum Antrag nach § 53 MarkenG oder dem Löschungsantrag wegen absoluter Schutzhindernisse, der gemäß § 54 MarkenG vor dem Patentamt zu stellen ist, kann eine Löschungsklage gemäß § 55 MarkenG vor den ordentlichen Gerichten angestrebt werden. Diese Möglichkeit besteht, wenn es um Löschung wegen älterer Rechte, Verfall oder älterer geographischer Herkunftsangaben geht.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation