Madrider Herkunftsabkommen
Das Madrider Herkunftsabkommen (MHA) schreibt vor, dass Mitgliedstaaten in bestimmtem Umfang dazu verpflichtet sind, Herkunftsangaben aus anderen Mitgliedstaaten zu schützen. Das MHA ist in den §§ 126 ff MarkenG aufgenommen.