Markenbekanntheit

Markenbekanntheit wird dadurch erzielt, dass die Marke über Marketingmaßnahmen, vorwiegend Massenkommunikation, vermittelt wird und mehrmals wiederholt wird. Man unterscheidet zwischen der aktiven und der passiven Markenbekanntheit. Bei der passiven Markenbekanntheit erinnert sich der Konsument im Gegensatz zur aktiven nur gestützt, d.h. die Marke erzielt nur einen Wiedererkennungseffekt. Die Markenbekanntheit trägt zu der Prägung eines Markenimages bei. Nur bei entsprechender Markenbekanntheit fließt die Marke in die Kaufentscheidung des Konsumenten ein.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation