Markenfähigkeit
Ein Zeichen ist markenfähig, wenn die Voraussetzungen des § 3 MarkenG erfüllt sind. Als Marke ist ein Zeichen schutzfähig, das begrifflich von der Ware oder Dienstleistung, die es repräsentiert, zu unterscheiden ist. Es muss außerdem dazu geeignet sein, Waren und Dienstleistungen verschiedener Unternehmen voneinander unterscheidbar zu machen.