Markenfähigkeit

Ein Zeichen ist markenfähig, wenn die Voraussetzungen des § 3 MarkenG erfüllt sind. Als Marke ist ein Zeichen schutzfähig, das begrifflich von der Ware oder Dienstleistung, die es repräsentiert, zu unterscheiden ist. Es muss außerdem dazu geeignet sein, Waren und Dienstleistungen verschiedener Unternehmen voneinander unterscheidbar zu machen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation