Markenintegration

Markenintegration meint die Zusammenführung von Markenportfolios bei Fusion oder Übernahme zweier oder mehrerer Unternehmen. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, welche Marken auf welche Weise weitergeführt werden: Entweder werden alle ursprünglichen Marken weitergeführt (Mehrmarkenstrategie), oder zwei Marken werden zu einer Hybridmarke verschmolzen. Es kann jedoch auch eine Marke gelöscht bzw. nicht mehr weitergeführt werden (Einmarkenstrategie) oder alle Marken werden gelöscht und eine neue gebildet (Neumarkenstrategie).

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation